Logopädie Pusteblume in Bautzen und Großpostwitz

Logopädische Praxis für Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen

Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Termine nach Vereinbarung, bitte hier online anfragen.

Inhaberin

Grit Schuster

Logopädie Pusteblume in Bautzen und Großpostwitz, Inhaberin Grit Schuster

Behandlung von

Sprachstörungen

Sprachentwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsstörung (u.a. grammatikalischeAuffälligkeiten, nicht altersgerechter Wortschatz, Schwierigkeiten im Sprachverständnis), Sprachentwicklungsbehinderung (z.B. bei geistiger Behinderung), Aphasie (Sprachstörung nach Schlaganfall, Hirnblutung, Hirntumor oder Trauma), Late talker (verspäteter Sprachbeginn)

Sprechstörungen

Dyslalie (Artikulationsstörung), myofunktionelle Störung (muskuläres Ungleichgewicht im Mundbereich), Apraxie (gestörte Sprechsteuerung), Dysarthrie (Störung der Sprechmotorik), Verbale Entwicklungsdyspraxie (Störung der Planung von Sprechbewegungen)

Redeflussstörungen

Poltern, Stottern

Stimmstörungen

Funktionelle Dysphonie (Stimmstörung mit Heiserkeit, raue oder behauchte, nicht belastbare Stimme), Organische Dysphonie (Stimmschädigung z.B. aufgrund von Knötchen oder Operation), Psychogene Stimmstörungen, Dysarthrophonie (Stimmstörung z.B. aufgrund eines Schlaganfalls, Traumas oder Morbus Parkinson), Rhinophonie (Näseln)

Schluckstörungen

Myofunktionelle Störung (gestörtes Schluckmuster mit Auswirkungen auf Sprechen, Schlucken und Zahnstellung bzw. Kieferausformung), Dysphagie  (Schluckstörung  z.B. aufgrund neurologischer Erkrankungen wie z.B  eines Schlaganfalls, Schädel-Hirn-Trauma oder Multipler Sklerose)

Hörstörungen

Auditive Wahrnehmungsstörung (Störung der Hörwahrnehmung mit Schwäche im Trennen von Stör- und Nutzschall, bei der Ausbildung der phonologischen Bewusstheit [Erkennen von Lauten im Wort] und vermindertes Hörgedächtnis), Schwerhörigkeit, Taubheit (u. a. CI-Training)

Leserechtschreibschwäche / Legasthenie

Der Weg zur Therapie

Die Praxis ist für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen. Eine logopädische Verordnung erhalten sie von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, u.a.von HNO- Ärzten, Zahnärzten, Kinder- und Hausärzten, Neurologen. Nach der Terminabsprache werden in einem Anamnesegespräch und nach ausführlicher Diagnostik die weiteren Therapieziele mit Patienten und/oder deren Angehörigen geplant und besprochen. Für alle Patienten, denen es nicht möglich ist, die Praxis eigenständig aufzusuchen, werden nach Absprache mit dem verordnenden Arzt Hausbesuche durchgeführt.